Kostenübernahmen


Gesetzliche Krankenversicherungen
Als Vertragspsychotherapeutin kann ich mit allen gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Private Krankenversicherungen
Mitglieder einer privaten Krankenversicherung können meine Leistungen über ihre Krankenkasse abrechnen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP. Abhängig von Ihrem Tarif und individuellen Versicherungsvereinbarungen werden in unterschiedlichem Maß Leistungen übernommen. Die Abrechnung einer Einzelsitzung Verhaltenstherapie erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz, der von privaten Krankenkassen und Beihilfestellen anerkannt ist. Eine psychotherapeutische Stunde dauert 50 Zeitminuten.

Beihilfe
Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen von Bund, Ländern und Kommunen erfolgt meist nach einem ausführlichen Antrag durch den Psychotherapeuten. Von einer Antragspflicht wird bei einer Sitzungszahl von unter zehn Stunden häufig abgesehen. Beihilfeempfänger sollten den Beginn einer Psychotherapie der Beihilfe mitteilen und um Zusendung der Antragsformulare bitten.

Selbstzahler
Für Selbstzahler stelle ich den aktuellen Satz der gesetzlichen Krankenkassen in Rechnung. Therapeutische Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit. Pro Stunde berechne ich nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) 100,55 Euro.

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